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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Dienstleistungen in den Bereichen SEO, Online Marketing, Webentwicklung, technische Optimierung, Analytics, Ads, Automationen, APIs, KI-Integrationen, Server-/Hosting-nahe Leistungen, Beratung und laufende Betreuung.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen Tim Gollenz, Oberwang 86, 4882 Oberwang (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Gegenüber Verbrauchern finden sie keine Anwendung.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.4 Diese AGB werden als Bestandteil des Dienstleistungsvertrages vereinbart und gelten ergänzend zu individuell getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich durch Unterfertigung eines Dienstleistungsvertrages zustande.

2.2 Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

2.3 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können nach Vertragsabschluss in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, vereinbart werden. Solche Zusatzvereinbarungen werden Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.

2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Angebote bei geänderten Anforderungen, unvollständigen Informationen oder nachträglichen Anpassungswünschen des Auftraggebers anzupassen. Der Auftraggeber ist hierüber vorab zu informieren.

3. Art der Leistungen

3.1 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich als Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Rankingposition, ein bestimmtes Anzeigenresultat, eine bestimmte Conversion-Rate, Umsatzsteigerung oder ein sonstiges messbares Ergebnis, ist nicht geschuldet.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • technische Website-Analyse und -Optimierung
  • Onpage-Optimierung
  • Webentwicklung und kleinere Entwicklungsarbeiten
  • WordPress-, Shopify- und CMS-nahe Leistungen
  • Google Ads / Ads-Betreuung / Kampagnenoptimierung
  • Analytics-, Tracking- und Reporting-Leistungen
  • Beratung im Bereich Online Marketing
  • Content-Strategie und digitale Beratung
  • Automationen, API-Anbindungen und KI-nahe Leistungen
  • laufende Betreuung, Wartung und Jour fixes

3.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag, Angebot, Retainer oder den in Textform nachträglich vereinbarten Zusatzleistungen.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen nach fachlichem Ermessen innerhalb des vereinbarten Leistungszwecks zu priorisieren, aufzuteilen oder in sinnvoller Reihenfolge zu erbringen.

4. Laufende Betreuung / Retainer

4.1 Soweit zwischen den Parteien ein monatlicher Retainer vereinbart wurde, umfasst dieser das vereinbarte monatliche Leistungs- oder Stundenkontingent gemäß Dienstleistungsvertrag oder Angebot.

4.2 Sofern vereinbart, können im Retainer insbesondere laufende Betreuung, Umsetzungsleistungen, Reports, Abstimmungen, Jour fixes, Analysearbeiten, operative Maßnahmen sowie sonstige innerhalb des vereinbarten Zwecks liegende Tätigkeiten enthalten sein.

4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das innerhalb eines Retainers vereinbarte Budget oder Kontingent nach fachlichem Ermessen innerhalb des vereinbarten Hauptzwecks einzusetzen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dies kann – je nach Leistungsgegenstand – insbesondere Arbeitszeit, Tools, Drittleistungen, operative Maßnahmen oder andere zweckdienliche Aufwendungen umfassen.

4.4 Nicht verbrauchte Retainer-Leistungen oder Stunden werden auf Folgemonate übertragen. Soweit sich solche Guthaben über mehr als drei Monate ansammeln, verfallen sie ab dem darauffolgenden Monat automatisch, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.5 Werden in einem Monat mehr Leistungen erbracht als vom vereinbarten monatlichen Retainer umfasst, kann der Auftragnehmer die Mehrleistung nach Wahl

  • gesondert als Zusatzleistung abrechnen oder
  • auf das Leistungsvolumen des Folgemonats anrechnen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

4.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über das vereinbarte Retainer-Kontingent hinaus Leistungen zu erbringen.

5. Vergütung und Abrechnung

5.1 Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung auf Stundenbasis, als Retainer oder als pauschal vereinbarte Dienstleistung.

5.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Mindestabrechnungseinheit von 30 Minuten.

5.3 Retainer-Leistungen werden grundsätzlich monatlich abgerechnet.

5.4 Pauschal oder gesondert vereinbarte Dienstleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Leistungserbringung und bei vereinbarter Abnahme nach erfolgter Abnahme abgerechnet.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei gesondert vereinbarten Projekten oder Pauschalleistungen eine Anzahlung von bis zu 25 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern dies im Einzelfall vereinbart wurde.

5.6 Zusatzleistungen, Mehrleistungen, Leistungen außerhalb des vereinbarten Scopes sowie Leistungen außerhalb des Retainers werden gesondert nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung abgerechnet.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung ab Eintritt der Fälligkeit sofort ganz oder teilweise zu pausieren, bis sämtliche offenen Forderungen beglichen wurden.

6.3 Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.

6.4 Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzlich zulässige Pauschale für Betreibungskosten sowie weitere tatsächlich angefallene und zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen, soweit diese gesetzlich zulässig sind.

6.5 Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben vorbehalten.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Inhalte, Zugänge und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

7.2 Dies umfasst insbesondere – soweit projektrelevant – Zugänge zu Websites, CMS-Systemen, Hosting-Umgebungen, Werbekonten, Analyse-Tools, Tracking-Systemen, APIs, Plugins, Shopsystemen und sonstigen technischen Plattformen.

7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen oder Teilbereiche zu priorisieren und zunächst jene Leistungen zu erbringen, für die bereits alle Voraussetzungen vorliegen.

7.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Zeitpläne entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die betroffenen Teilleistungen bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen.

7.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, solange notwendige Informationen, Zugänge, Freigaben oder Mitwirkungshandlungen fehlen.

8. Änderungswünsche und Korrekturschleifen

8.1 Änderungswünsche des Auftraggebers innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs sind im vereinbarten Umfang zulässig.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen pro Deliverable, Teilprojekt oder vergleichbarer in sich abgeschlossener Leistungseinheit enthalten. Maßgeblich ist die Einordnung nach branchenüblicher und projektangemessener Betrachtung.

8.3 Korrekturen im Sinne dieser Klausel umfassen ausschließlich Anpassungen innerhalb des bereits vereinbarten Scopes. Neue Anforderungen, neue Inhalte, konzeptionelle Änderungen, Strategiewechsel oder Erweiterungen des Leistungsumfangs gelten nicht als Korrekturen, sondern als Zusatzleistung.

8.4 Über die enthaltenen Korrekturschleifen hinausgehende Leistungen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

9. Abnahme bei gesondert vereinbarten Leistungen

9.1 Sofern für bestimmte Leistungen ausdrücklich eine Abnahme vereinbart wurde, hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung nach Fertigstellung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel mitzuteilen.

9.2 Die Abnahme ist Voraussetzung für die Schlussabrechnung solcher Leistungen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9.3 Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

10. Drittanbieter, Fremdsysteme und externe Faktoren

10.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen teilweise auf Basis oder unter Einbindung von Drittanbietern, Plattformen, Tools, Softwaresystemen, Hosting-Umgebungen, Werbeplattformen, Plugins, APIs oder sonstigen Fremdsystemen.

10.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen, Ausfälle, Einschränkungen, Sperren, Preisänderungen, Richtlinienänderungen, Datenverluste, technische Probleme oder sonstige Beeinträchtigungen, die von Drittanbietern oder Fremdsystemen verursacht werden.

10.3 Dies gilt insbesondere für Suchmaschinen, Werbeplattformen, Content-Management-Systeme, Themes, Plugins, Schnittstellen, Analyse- und Tracking-Tools, Hosting-Anbieter, Cloud-Dienste, Shop-Systeme und externe Dienstleister.

10.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen von Algorithmus-Änderungen, Anzeigenplattform-Änderungen, Kontosperren, API-Änderungen, Plugin-Konflikten oder technischen Einschränkungen fremder Systeme.

11. SEO-, Ads- und Marketing-spezifische Hinweise

11.1 Leistungen in den Bereichen SEO, Ads, Tracking, Analytics, Online Marketing und verwandten Disziplinen unterliegen technischen, wettbewerblichen und plattformbedingten Einflüssen, auf die der Auftragnehmer keinen vollständigen Einfluss hat.

11.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Rankings, Sichtbarkeiten, Impressionen, Klickzahlen, Leads, Conversion-Rates, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

11.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse in den Bereichen SEO und Online Marketing zeitverzögert eintreten können und in hohem Maße von Drittplattformen, Wettbewerb, Website-Zustand, Budgets, Freigaben und Mitwirkung des Auftraggebers abhängen.

11.4 Der Auftraggeber bleibt für die inhaltliche, rechtliche und wirtschaftliche Bewertung seiner Website, Werbemittel, Kampagnen und sonstigen geschäftlichen Entscheidungen selbst verantwortlich.

12. Nutzungsrechte

12.1 Sämtliche Nutzungsrechte an individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen gehen – soweit urheberrechtlich übertragbar – erst mit vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.

12.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber an den individuell erstellten, projektbezogenen Ergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

12.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, die erhaltenen projektbezogenen Ergebnisse nach vollständiger Zahlung selbst zu nutzen, zu ändern oder durch Dritte weiterentwickeln zu lassen, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

12.4 Nicht exklusiv übergehen insbesondere allgemeines Know-how, Konzepte, Methoden, Prozesse, Frameworks, Bibliotheken, Standardbausteine, Vorlagen, Snippets, Routinen, Systemlogiken, wiederverwendbarer Code, technische Strukturen und sonstige nicht kundenspezifische Bestandteile. Diese verbleiben beim Auftragnehmer und dürfen von diesem uneingeschränkt weiterverwendet werden.

13. Subunternehmer

13.1 Der Einsatz von Subunternehmern, freien Mitarbeitern oder sonstigen Dritten zur Leistungserbringung bedarf im jeweiligen Einzelfall der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

13.2 Die Zustimmung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, erteilt werden.

14. Referenznutzung

14.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber sowie das betreffende Projekt zu Referenzzwecken zu nennen und in branchenüblicher Form zu präsentieren, sofern dem nicht im Einzelfall ausdrücklich widersprochen wird.

14.2 Die Referenznutzung kann insbesondere die Nennung des Firmennamens, die Verwendung des Logos, die Beschreibung des Projekts sowie die Darstellung öffentlich sichtbarer Arbeitsergebnisse umfassen.

15. Vertraulichkeit

15.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich geboten ist.

15.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

16. Sicherheit, Backups und technische Verantwortung

16.1 Der Auftraggeber ist allein für die Sicherung seiner Daten, Systeme, Inhalte, Websites, Shops, Konten und sonstigen technischen Umgebungen verantwortlich.

16.2 Insbesondere ist der Auftraggeber für ausreichende Backups, Wiederherstellungsmöglichkeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Plugin- und Systempflege sowie die technische Gesamtverantwortung seiner Infrastruktur zuständig.

16.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste, Inkompatibilitäten oder sonstige Probleme, die auf veraltete Systeme, fehlende Updates, mangelhafte Wartung, Fremdcode, Drittanbieter-Komponenten oder die technische Umgebung des Auftraggebers zurückzuführen sind.

17. Haftung

17.1 Der Auftragnehmer haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

17.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, Datenverluste, Produktionsausfälle, Umsatzverluste, Rankingverluste, Traffic-Verluste oder sonstige indirekte Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

17.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert des jeweiligen betroffenen Auftrags begrenzt.

17.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht in jenen Fällen, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.

18. Leistungsverweigerungs- und Ablehnungsrecht

18.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen oder Weisungen des Auftraggebers abzulehnen, zu unterbrechen oder nicht umzusetzen, wenn diese rechtswidrig, irreführend, technisch unverhältnismäßig riskant oder mit unverhältnismäßigen Nachteilen für den Auftragnehmer verbunden sind.

18.2 Gleiches gilt, wenn die Umsetzung nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers gegen Richtlinien von Plattformen, gesetzliche Vorgaben oder berechtigte Schutzinteressen verstößt.

19. Laufzeit und Kündigung

19.1 Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Retainer oder laufende Betreuung, können von beiden Parteien jederzeit zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

19.2 Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.

19.3 Im Fall einer Kündigung werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung tatsächlich erbrachte Leistungen, aufgewendete Zeiten sowie gesondert veranlasste Aufwendungen abgerechnet.

19.4 Bei vorzeitiger Beendigung eines gesondert vereinbarten Projekts ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Aufwendungen anteilig abzurechnen.

19.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Weisungen oder schwerwiegender Störung des Vertrauensverhältnisses.

20. Kommunikation

20.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestehen keine garantierten Reaktions-, Bearbeitungs- oder Supportzeiten.

20.2 Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und – soweit anwendbar – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Salzburg Stadt.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB oder zum Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklich zugelassenen Textform, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 21.04.2026